Ausfall

Definition gemäß DIN 31051, 4.5.3.1 (aus DIN EN 13306, 5.1): Beendigung der Fähigkeit einer Betrachtungseinheit, eine geforderte Funktion zu erfüllen. Anmerkung: Dies ist ein Zustand, bei dem der Abnutzungsvorrat entweder vollständig abgebaut ist oder ein festgelegter Mindestwert unterschritten ist.

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