Abnutzung

Definition gemäß DIN 31051, 4.3.1: Abbau des Abnutzungsvorrates, hervorgerufen durch chemische und/oder physikalische Vorgänge. Anmerkung 1 in DIN 31051: Solche Vorgänge, die durch unterschiedliche Beanspruchungen hervorgerufen werden, sind z.B. Reibung, Korrosion, Ermüdung, Alterung, Kavitation, Bruch usw. Anmerkung 2 in DIN 31051: Abnutzung ist unvermeidbar.

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